Nur das prüfen, was für die Aufgabe erforderlich ist
Ein Kontrollpunkt wird auf eine konkrete betriebliche Frage, eine geeignete Zone und einen notwendigen Zeitraum begrenzt. E.V.A.S. empfiehlt keine allgemeine Beobachtung ohne definierten Zweck und nutzt Gesichtserkennung nicht als Standardbestandteil des beschriebenen Prozesses.
Kamerasicht und Ereignisdefinition sollen so wenig Daten wie möglich erfassen und trotzdem die vereinbarte Frage beantworten. Ungeeignete Perspektiven oder nicht sichtbare Gründe werden nicht durch Vermutungen ersetzt.
Zugriff, Aufbewahrung und Nachweis dokumentieren
Der Kunde legt fest, wer auf Livebild, Archiv, Ereigniskarten und Berichte zugreifen darf. Aufbewahrungsfristen und Löschregeln müssen zum Zweck, zur technischen Umgebung und zu den geltenden Vorgaben passen.
Ein Bericht enthält nur den erforderlichen Ausschnitt und die für die Entscheidung nötigen Angaben. Weitergabe, Export und Nutzung für andere Zwecke benötigen eine eigene Berechtigung und Verantwortung.
Rechtliche Prüfung bleibt beim verantwortlichen Unternehmen
Vor dem Einsatz klärt das verantwortliche Unternehmen insbesondere Rechtsgrundlage, Interessenabwägung, Beschäftigteninformation, Betriebsrat oder andere Beteiligungsrechte, Beschilderung und vertragliche Rollen, soweit diese Punkte im konkreten Fall anwendbar sind.
Diese Seite beschreibt operative Schutzprinzipien und ist keine Rechtsberatung oder pauschale Zusage von DSGVO- oder BDSG-Konformität. Für den konkreten Betrieb sollte qualifizierte rechtliche und datenschutzfachliche Beratung einbezogen werden.
Vom Grundsatz zur praktischen Anwendung
Die folgenden Seiten zeigen, wie dieselben Schutzprinzipien in einem begrenzten Kontrollprozess und in konkreten Branchen angewendet werden.